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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bannwart Fit

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Tätigkeiten und Angebote der Bannwart Fit GmbH (nachfolgend «Bannwart Fit»), einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, (Sport-)Reisen, sportliche Aktivitäten und Bewegungsprogramme. Mit der Buchung oder Inanspruchnahme eines Angebots der Bannwart Fit erklärt sich der Kunde mit

den Bedingungen dieser AGB einverstanden.

2. Vertragsschluss

2.1 Zustandekommen des Vertrages

Die von Bannwart Fit veröffentlichten Leistungsbeschreibungen (z. B. auf der Website, in Broschüren oder anderen Publikationen) stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern sind als Einladung zur Offertstellung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 OR zu verstehen.

Mit der Anmeldung über eines der auf der Website oder auf sonstigem Weg von Bannwart Fit bereitgestellten Formulare und/oder Ausschreibungen gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
Der Vertrag kommt zustande, sobald Bannwart Fit die Anmeldung schriftlich oder per E-Mail bestätigt.

 

2.2 Vertragsparteien

Der Vertrag wird zwischen Bannwart Fit und dem Kunden geschlossen. Erfolgt die Buchung durch eine Drittperson, haften
die Drittperson und der Kunde solidarisch für die vollständige Zahlung des Preises.

2.3 Mitwirkungspflichten des Kunden / Teilnehmers
Kunden/Teilnehmer müssen die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen, die von Bannwart Fit in den jeweiligen Publikationen z.B. auf der Website  oder in den Prospekten etc. für die angebotenen Programme genannt werden.
Für die Teilnahme an Bewegungsprogrammen liegt es in der Verantwortung der Teilnehmer, vorab einen Arzt zu konsultieren.
Sollte ein Teilnehmer die gesundheitlichen Voraussetzungen vor Beginn oder während des Programms nicht erfüllen, behält sich Bannwart Fit das Recht vor, diesen aus gesundheitlichen Gründen von der weiteren Teilnahme auszuschliessen.
Alle dadurch entstehenden Kosten, insbesondere die Rückreisekosten im Zusammenhang mit gebuchten Sportreisen, gehen zulasten des Teilnehmers. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge ist ausgeschlossen.

2.4 Vermittlung von Drittleistungen

Sofern Bannwart Fit ausschliesslich als Vermittlerin von Leistungen Dritter auftritt, wird der Vertrag direkt zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter geschlossen. In diesen Fällen ist Bannwart Fit nicht Vertragspartei.

Sämtliche Ansprüche gegenüber Bannwart Fit sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
 

3. Leistungen
3.1 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus den textlich mitgeteilten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung etc.) sowie aus den Leistungsbeschreibungen in den Publikationen von Bannwart Fit (z. B. auf der Website oder in Broschüren).
Änderungen des Leistungsumfangs sind jederzeit möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Im Falle von Widersprüchen gelten die schriftlich mitgeteilten Angaben vorrangig; im Falle von wider sprüchlichen schriftlichen Angaben die jeweils zeitlich neuere.

3.2 Sonderwünsche

Individuelle Wünsche werden nur berücksichtigt, wenn sie schriftlich vereinbart und von Bannwart Fit explizit bestätigt wurden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preisbestimmung 

Die Preise ergeben sich aus den textlich mitgeteilten Angaben von Bannwart Fit (z. B. per E-Mail, Reise-
Bestätigung oder Rechnung) oder aus den Publikationen von Bannwart Fit (z. B. auf der Website oder in Broschüren).

Im Falle von Widersprüchen gelten die schriftlich mitgeteilten Angaben vorrangig; im Falle von widersprüchlichen
schriftlichen Angaben die jeweils zeitlich neuere.

4.2 Preise 

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) pro Person und beinhalten im Regelfall auch bereits die Mehrwertsteuer. Vorbehalten bleiben bei den Sportreisen allfällige Bearbeitungs- und Reservierungsgebühren der Buchungsstelle sowie zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Sportreise und vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen).

4.3 Preiserhöhungen

Bannwart Fit behält sich das Recht vor, Preise für Dienstleistungen und Angebote, insbesondere den Reisepreis, nach Vertragsschluss anzupassen, sofern unvorhergesehene Kostenerhöhungen eintreten.

Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:

• Erhöhung von Beförderungskosten (z. B. Treibstoffzuschläge)

• Zunahme von Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen sowie entsprechende Gebühren auf Flughäfen
• Wechselkursänderungen
• Offensichtliche Fehler in Rechnungen oder Publikationen (z. B. Druckfehler) Preiserhöhungen können bis spätestens 21 Tage vor
Reisebeginn geltend gemacht werden. Übersteigt die Preiserhöhung 10 % des ursprünglichen Reisepreises, ist der Kunde berechtigt, gemäss den Vorgaben in Ziffer 6.3 kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Zahlungsmodalitäten
Der Kunde verpflichtet sich durch den Vertragsschluss, innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung einer Sportreise, eines Bewegungsprogramms oder eines sonstigen Angebots der Bannwart Fit eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises

zu leisten. Bei einer Sportreise muss die Restzahlung spätestens 45 Tage vor Reisebeginn erfolgen, während bei

der Buchung eines Bewegungsprogramms oder eines sonstigen Angebots die Restzahlung spätestens 7 Tage vor Kursbeginn bzw. Beginn des Angebots zu leisten ist. Erfolgt die Buchung einer Sportreise weniger als 45 Tage vor Reisebeginn oder erfolgt die Buchung eines Bewegungsprogramms oder eines sonstigen Angebots weniger als 7 Tage vor Angebotsbeginn, ist der gesamte Betrag unmittelbar bei Vertragsschluss fällig.
 

4.5 Zahlungsverzug

Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden ist Bannwart Fit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Annullierungsgebühren gemäss Ziffer 5.1 in Rechnung zu stellen.

5. Annullierung und Änderung durch den Kunden
5.1 Annullierung 

Der Kunde kann die Sportreise, das Bewegungsprogramm oder sonstige Angebote der Bannwart Fit jederzeit vor Beginn schriftlich annullieren.Es gelten folgende Annullierungsgebühren:


Sportreisen:

• Bis 30 Tage vor Reisebeginn: kostenlos
• Weniger als 30 Tage vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
• Weniger als 7 Tage vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises


Für Bewegungsprogramme und sonstige Angebote:
• Bis 7 Tage vor Angebotsbeginn: kostenlos
• Weniger als 7 Tage vor Angebotsbeginn: 50 % des Preises Für Leistungen,

deren Zahlung unmittelbar bei Buchung fällig ist (z. B. Flüge, Veranstaltungstickets),

werden die gesamten Kosten ab Buchungsdatum verrechnet.
Als Stichtag für die Berechnung der Gebühren gilt das Eingangsdatum der schriftlichen Annullation.
Trifft die Annullation an einem Samstag, Sonn- oder Feiertag ein, ist der nächste Arbeitstag massgebend.

5.2 Vorzeitige Rückreise 

Bricht der Kunde die Sportreise aus persönlichen Gründen ab oder nimmt er Änderungen an den gebuchten Leistungen vor, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. In dringenden Fällen, wie bei Erkrankung, Unfall oder schwerwiegenden familiären Ereignissen
(z. B. schwere Krankheit oder Todesfall eines Angehörigen), unterstützt die Reiseleitung oder die lokale

Vertretung von Bannwart Fit den Kunden nach besten Möglichkeiten bei der Organisation der Rückreise
oder der gewünschten Änderungen.

 

5.3 Umbuchung 

Umbuchungen der Sportreisen sind auf Anfragemöglich. Für jede Änderung wird eine Bearbeitungsgebühr

von CHF 50.– erhoben, zuzüglich allfälliger Mehrkosten.

6. Rücktritt oder Änderungen durch Bannwart Fit
6.1 Mindestteilnehmerzahl

Erreicht eine geplante Sportreise oder sonstige Angebote der Bannwart Fit nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl, ist Bannwart Fit berechtigt, bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bzw. Beginn des Angebots vom Vertrag zurückzutreten.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fallvollständig zurückerstattet, vorbehältlich der Regeln in Ziffer 6.3. Jegliche Art von Schadenersatz und entgangenem Gewinn ist ausdrücklich ausgeschlossen.

6.2 Höhere Gewalt

Im Falle unvorhersehbarer Ereignisse, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien etc.), ist Bannwart Fit berechtigt, die Leistungen anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet, vorbehältlich der Regeln in Ziffer 6.3. Jegliche Art von Schadenersatz und entgangenem Gewinn ist ausdrücklich ausgeschlossen.

6.3 Höhere Gewalt

Bei wesentlichen Vertragsänderungen durch Bannwart Fit im Zusammenhang mit einer Sportreise hat

der Kunde das Recht, die Änderung(en) anzunehmen oder ohne Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.

Der Rücktritt muss unverzüglich und schriftlich gegenüber Bannwart Fit erklärt werden.

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die Teilnahme an einer gleichwertigen oder höherwertigen Sportreise.

Bei einer höherwertigen Sportreise ist der Kundeverpflichtet, die Preisdifferenz als Ausgleichszahlung zu leisten, sofern Bannwart Fit eine solche Sportreise anbieten kann. Alternativ kann der Kunde an einer günstigeren Sportreise teilnehmen und erhält eine
Rückerstattung des Preisunterschieds. Sollte keine dieser Alternativen möglich sein, hat der Kunde Anspruch auf die unverzügliche Rückerstattung aller bereits geleisteten Zahlungen. Jegliche Art von Schadenersatz und entgangenem Gewinn ist ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Haftung
7.1 Grundsatz: Haftung bei Vorsatz und Grobfahrlässigkeit

Bannwart Fit erbringt ihre sämtlichen Angebote, Leistungen etc. sorgfältig und gewissenhaft.

Bannwart Fit haftet für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen.
Die Haftung für sämtliche Schäden, für welche Bannwart Fit ersatzpflichtig ist, ist auf das zweifache
des Werts der in Anspruch genommenen Leistung beschränkt.

7.2 Haftungsausschluss bei indirekten Schäden etc.

Bannwart Fit haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige

Vermögensschäden. Die Haftung für derartige Schäden ist vollständig ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7.3 Haftung für Hilfspersonen

Die Haftung für das Verhalten von Hilfspersonen der Bannwart Fit ist auf vorsätzliches Verhalten beschränkt. Jede darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

7.4 Haftung für Inhalte Dritter

Bannwart Fit übernimmt keine Haftung für die Inhalte, Informationen oder Materialien, die von Dritten bereitgestellt werden oder auf die über Links auf der Website von Bannwart Fit zugegriffen werden kann.

7.5 Teilnahme auf eigene Gefahr / Versicherung

Die Kunden von Sportreisen, Bewegungsprogrammen und anderen Angeboten der Bannwart Fit nehmen auf eigene Gefahr teil und nutzen die Angebote und Räumlichkeiten auf eigene Gefahr. Bannwart Fit haftet insbesondere nicht für Schäden,

die infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit, welche im Zusammenhang mit dem Bewegungsprogramm und den Angeboten von Bannwart Fit entstehen. Ebenso übernimmt Bannwart Fit keine Haftung für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern oder anderen persönlichen Gegenständen. Jegliche Haftung für deponierte Gegenstände ist
ebenfalls ausgeschlossen. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache der Teilnehmer.

8. Abtretung der Buchung

Kann der Kunde die Sportreise nicht antreten, so kann er seine Buchung auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt. Der Kunde ist verpflichtet, Bannwart Fit spätestens 30 Tage vor dem Abreisetermin schriftlich über die Abtretung zu informieren. Die übernehmende Person und der Kunde haften gegenüber Bannwart Fit solidarisch für die vollständige Bezahlung des Reisepreises sowie für allfällige Mehrkosten, die durch die Abtretung entstehen.

Diese AGB gelten für sämtliche Reiseteilnehmenden.
 

9. Beanstandungen

Beanstandungen bei Sportreisen oder anderen Angeboten der Bannwart Fit sind unverzüglich den zuständigen Personen oder direkt Bannwart Fit zu melden. Irgendwelche Ansprüche aus Beanstandungen müssen spätestens 30 Tage nach Reiseende oder sonstigem Ende des Angebots schriftlich bei Bannwart Fit geltend gemacht werden.
 

10. Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von Bannwart Fit, die unter
www.bannwart-fit.ch/datenschutz abrufbar ist.

 

11 Änderungen der AGB und Einsicht

Bannwart Fit hat das Recht, diese AGB jederzeit einseitig ganz oder teilweise zu ändern. Die jeweils gültigen AGB können jederzeit auf
www.bannwart-fit.ch/agb abgerufen, eingesehen und heruntergeladen werden.

 

12. Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort

Sofern im Einzelfall nicht explizit anders geregelt, sind die Pflichten im Verhältnis zwischen dem Kunden und Bannwart Fit beidseitig am Sitz der Bannwart Fit zu erfüllen.
 

12.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren

Wirkung der sachlichen und wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, welche die Parteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Diese Regelung gilt sinngemäss auch für Vertragslücken.
 

12.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Verhältnisse zwischen dem Kunden und Bannwart Fit ist ausschliesslich schweizerisches

Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit internationaler Vereinbarungen (z.B. UN-Kaufrecht/CISG), Inter-
nationaler Richtlinien (z.B. Unidroit Principles) sowie des Schweizerischen IPRG sind im Rahmen des rechtlich Zulässigen ausgeschlossen. Der Gerichtsstand ist Basel-Landschaft, Schweiz.

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